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Leistung / CHFBetrag an:Einschränkungen, Bedingungen
            
Bis zum 18.
Lebensjahr
180.00
jährlich
Brillengläser
Kontaktlinsen*
Auf ärztliche Verordnung
Ab dem 19.
Lebensjahr
180.00
alle 5 Jahre
Brillengläser
Kontaktlinsen*
Für die erste Brillenglas- bzw. Kontakt-
linsenverordnung wird ein ärztliches Rezept
verlangt, nicht aber für Folgeanpassungen,
welche durch den Optiker erfolgen können.
Spezialfälle180.00
pro Seite,
jährlich
Brillengläser
Kontaktlinsen*
Schutzgläser
Auf ärztliche Verordnung bei krankheits-
bedingten Refraktionsänderungen (z.B.
Katarakt, Diabetes, Makula-Erkrankungen,
Augenmuskelstörungen, Amblyopie,
Medikamenteneinnahme).
Spezialfälle
für Linsen
270.00
alle 2 Jahre
Kontaktlinsen- Wenn Visus um 2/10 verbessert gegen-
  über einer Brille
- Bei Myopie > -8.0 Dioptrien
- Bei Hyperopie > +6.0 Dioptrien
- Bei Anisometropie ab 3 Dioptrien, falls
  Beschwerden
Spezialfälle
für Linen II
630.00
pro Seite,
ohne
zeitliche
Limite
Kontaktlinsen- Bei irregulärem Astigmatismus
- Bei Keratokonus
- Bei Hornhaut-Erkrankungen oder
  -Verletzungen
- Bei Status nach Hornhaut-Operation
- Bei Iris-Defekten


Dies ist eine Frage der individuellen Franchise. Sehhilfenbeiträge werden wie andere Versicherungsleistungen behandelt. Zuerst muss die Franchise abgegolten sein. Weiter ist dies abhänig vom Preis der Brillengläser oder Kontaktlinsen. Zu berücksichtigen ist zudem auch der gesetzliche Selbstbehalt.


Je nach Gesellschaft werden im Rahmen von Zusatzversicherungen häufigere und höhere Beiträge geleistet als in der obligatorischen Grundversicherung. Auf eine ärztliche Verordnung wird in den meisten Fällen verzichtet. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.


Die Kategorie betrifft medizinisch indizierte Sehhilfen, die auch von einem Arzt verschrieben werden müssen. Wichtig ist für die Krankenkasse, dass die jeweils betreffende MiGel-Positionsnummer auf dem Arztrezept vermekt ist.


Bei krankheitsbedingten Fällen sind Sehhilfen manchmal Teil der ärztlichen Behandlung. Für nicht medizinisch bedingte Fälle - was den grössten Teil aller Fehlsichtigen ausmacht - ist aus juristischen Gründen eine ärztliche Erstversorgung nötig.