Burri Optik Garantieleistungen
Hier finden Sie unsere AGB's und gewährten Garantieleistungen, die im Kaufpreis Ihrer Brille enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass die Garantiefrist bei einem Austausch oder einer Reparatur nicht neu beginnt. Massgeblich ist das Kaufdatum des Auftrags.

Fassungsbruch und Reparaturgarantie
Korrekturbrillen: 2-jährige Fassungsbruchgarantie für Korrekturbrillen bei Bruch ohne Fremdeinwirkung und Eigenverschuldung (identische Fassung oder Reparatur)
Sonnenbrillen: 1-jährige Fassungsbruchgarantie für Sonnenbrillen bei Bruch ohne Fremdeinwirkung und Eigenverschuldung (Reparatur)
Fassungsbruch: Die Garantieleistung bei Fassungsbruch ist begrenzt auf einen einmaligen Schadenfall
Verlust und Diebstahl: Verlust, Diebstahl sowie Eigenverschuldung - mit oder ohne Fremdeinwirkung - sind von dieser Garantie ausgeschlossen

Verträglichkeitsgarantie Korrekturgläser
Korrektur-Brillengläser: 3-monatige Verträglichkeitsgarantie auf Korrektur-Brillengläser
Brillenglaswechsel: Kostenloser Korrektur-Brillenglaswechsel bei einer Rezeptänderung durch den Augenarzt, innerhalb von 3 Monaten
Unverträglichkeit: Muss bei Unverträglichkeit auf ein betragsmässig höherwertiges Glas gewechselt werden, wird nur der Differenzbetrag in Rechnung gestellt // Muss bei Unverträglichkeit auf ein betragsmässig tieferes Glas gewechselt werden, wird die Differenz gutgeschrieben oder ausbezahlt
Korrekturgläser: 3-monatige Brillenglas Geld-zurück-Garantie bei kompletter Unverträglichkeit der Gläser (ausgeschlossen von der Rückgabe sind Brillenfassungen) // Im Falle einer Rückgabe der Gläser wird eine Auftragspauschale in Höhe von 10% des Glas-Auftrags einbehalten. Diese Pauschale deckt die Bearbeitung und Rückabwicklung Ihres Auftrags ab
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Glasbruchgarantie Korrekturgläser
Korrektur-Brillengläser: 1-jährige Glasbruchgarantie bei Glasbruch ohne Fremdeinwirkung und Eigenverschuldung (identisches Brillenglas in Ausführung und Korrektur)
Oberflächenfehler: 2-jährige Garantie auf Oberflächenfehler (Ablösung der Entspieglungsschicht oder der Hartschicht). Eigenverschuldung ist von dieser Garantie ausgeschlossen
Leistung: Die Garantieleistung bei Glasbruch oder Oberflächenfehler ist begrenzt auf einen einmaligen Schadenfall